Schadengutachten

Wir erstellen für Sie Schadensgutachten an Ihrem Fahrzeug im Haftpflicht-Schadensfall, sowie im Kaskoschadensfall

Im Haftplicht-Schaden, d.h. wenn Sie am Unfall keine Schuld tragen sind Sie berechtigt, den Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen. Nur dann ist gewährleistet, dass Sie ein neutrales und unparteiisches Gutachten erhalten.

Schadengutachten
„Es ist immer die zweitbeste Lösung denjenigen nach der Schadenhöhe zu fragen, der ihn bezahlen muss.“

Es ist mindestens stark anzuzweifeln, ob der von der gegnerischen Versicherung beauftragte Gutachter den eingetretenen Unfallschaden neutral und unparteiisch beurteilt.

Im Kasko-Schadenfall ist Ihre Versicherung weisungsgebend. D.h. Sie müssen vor der Auftragserteilung an uns, bei Ihrem Versicherer die Freigabe für unsere Beauftragung einholen.

Unsere Gutachten dienen der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche aus einem Unfallereignis an Ihrem Fahrzeug. Sie dokumentieren den entstandenen Schaden exakt und vollständig. Bei Bagatellschäden, d.h. wenn durch einen Laien deutlich erkennbar ist, das die Schadenshöhe unter ca. EUR 750,- liegt, wird kein qualifiziertes Schadengutachten erforderlich. Hier genügt die Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlages, den wir Ihnen in diesem Fall automatisch, statt einem Gutachten, erstellen.

Bei einem ausführlichem Unfallgutachten ermitteln wir neben den exakten Reparaturkosten selbstverständlich automatisch den Wiederbeschaffungswert, eine etwaige Wertminderung, den verbleibenden Restwert im Falle eines Totalschadens, sowie die Reparaturdauer bzw. die Wiederbeschaffungsdauer. Innerhalb 24 Stunden nach der Beauftragung senden wir auf Wunsch, das Unfallgutachten direkt an die regulierende Assekuranz, oder an Ihren Rechtsanwalt, nebst der Abtretungserklärung und unserer Gebührenrechnung. Wir verlangen von Ihnen keinen Kostenvorschuss !