Schadengutachten

Haftpflichtschadenfall – Sie sind am Unfallereignis nicht schuld?

Die Kosten für ein qualifiziertes Schadengutachten im Haftpflichtschadenfall gehören bei geklärter Schuldfrage zu Ihrem Schadenersatzanspruch und müssen vom Schadenverursacher, bzw. dessen Versicherung getragen werden. 

Sie haben dabei die freie Wahl des Gutachters. 

„Es ist immer die zweitbeste Lösung denjenigen nach der Schadenhöhe zu fragen, der ihn bezahlen muss.“

Mindestens stark anzuzweifeln ist, ob der von der gegnerischen Versicherung beauftragte Gutachter den eingetretenen Unfallschaden neutral und unparteiisch beurteilt.

Bei Bagatellschäden, d.h. wenn durch einen Laien deutlich erkennbar ist, dass die Schadenshöhe unter ca. EUR 1.000,- liegt, wird kein qualifiziertes Schadengutachten erforderlich. Hier genügt die Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlages, den wir Ihnen in diesem Fall automatisch, statt einem Gutachten, erstellen.

Kaskoschadenfall – Sie sind am Unfallereignis schuld?

Gerne erstellen wir im Kaskoschadenfall auch, in Absprache mit Ihrer Versicherung, ein Schadengutachten, oder einen Kostenvoranschlag über den von Ihnen an Ihrem Fahrzeug verursachten Schaden.

Das von uns erstellte, prozesssichere und verkehrsfähige Schadengutachten dient der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche und beinhaltet:

  • die vollständigen Reparaturkosten
  • die Wiederherstellungskosten (sofern erforderlich)
  • den Wiederbeschaffungswert (sofern erforderlich)
  • den Restwert (sofern erforderlich)
  • die Reparaturdauer
  • die Wiederbeschaffungsdauer (sofern erforderlich)
  • eine ggf. eingetretene Wertminderung, 
  • die Nutzungsausfallentschädigung
  • die Vorhaltekosten
  • die durchschnittlichen Mietwagenkosten (nach DAT Liste)

Ebenso ist eine vollständige und aussagekräftige Lichtbilddokumentation zur Beweissicherung enthalten.

Wir verfügen über die modernsten Diagnosemittel wie z.B.:

  • Lackschichtdickenmessung auf magnetischem Grundwerkstoff wie z.B. Stahlblech
  • Lackschichtdickenmessung auf nicht magnetischem Grundwerkstoff wie z.B. Aluminium
  • Lackschichtdickenmessung auf Kunststoff
  • Messanlage zu Beurteilung der Fahrwerksgeometrie
  • Diagnosesoftware für den internen Fehlerspeicher
  • Detektionsmedien zur Erkennung und Dokumentation von kleinsten Beschädigungen im mikroskopischen Bereich
  • Endoskopische Untersuchungsmedien für Innen- und Hohlräume

Hierzu werden wir mehrmals jährlich geschult und weitergebildet.

Innerhalb 24 Stunden nach der Beauftragung senden wir in der Regel, die vollständige Schadenexpertise elektronisch an Sie, sowie auf Wunsch an:

  • die regulierende Versicherung
  • an Ihren Rechtsanwalt
  • an Ihre Reparaturwerkstatt

Unsere Honorarrechnung rechnen wir bei vorliegender Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung ab.

Wir verlangen von Ihnen keinen Kostenvorschuss !

Ob im Haftpflichtschadenfall, im Kaskoschadenfall, bei technischen Problemen, oder bei elektronischen Unzulänglichkeiten – bei uns ist Ihr Fahrzeug in qualifizierten Händen.

Überlassen Sie nichts dem Zufall !

 

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